Aumann Haus Forum - Die Holzhaus Infothek
Hintergrundwissen und Wissenswertes für Bauherren zum Thema Holzhäuser und modernes Bauen mit Holz.
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Wenn Sie sich bei Ihrem Bauvorhaben Freunde, Bekannte oder Verwandte als Unterstützer für die Gewerke in Eigenleistung holen, müssen diese der Berufsgenossenschaft Bau gemeldet werden. Wenn Sie diese Anmeldung versäumen, springt die Berufsgenossenschaft im Schadensfall zwar ein, jedoch können Sie selbst mit hohen Bußgeldkosten für dieses Versäumnis belegt werden.
Die BG Bau hat hierzu auf ihrer Webseite einige weiterführende Informationen. Grundsätzlich gilt (laut BG Bau) jede Person, die arbeitnehmerähnlich tätig wird, als versichert. Wenn Ihnen z.B. der Schwiegervater beim Abladen eines Lastwagens hilft, ist dies eher als Gefälligkeit anzusehen. Hingegen jemand aus dem Freundeskreis, der mehrere Tage beim Streichen oder Tapezieren hilft, gilt in diesem Fall als versichert – und damit meldepflichtig!
Die Bauhelferversicherung haftet ähnlich wie die Bauhaftpflichtversicherung nur bei Schäden gegenüber Dritten. Sollten Sie oder Ihre Ehepartnerin (und auch die Kinder) sich verletzen, springt die Versicherung der BG Bau nicht ein! Sie können dieses Risiko jedoch durch eine Zusatzversicherung bei einem privaten Versicherer (auch bei der BG Bau) versichern lassen. Dies sollte jedoch genau geprüft werden, da bei vielen Tarifen die private Unfallversicherung (die in den meisten Fällen sowieso bereits vorhanden ist) das Risiko der Bautätigkeit bereits deckt.
Durch die Anmeldung der Bauhelfer werden Sie als Bauherr beitragspflichtig. Die Gebühren richten sich nach den Stunden der Bauhelfer auf der Baustelle. Die Beiträge sind jedoch deutlich günstiger als die Kosten für das Bußgeld, wenn die Anmeldung versäumt wird.
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